MATTHIAS KRAEMER Download Mediationsvereinbarung
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Welche Verbindlichkeit haben Mediationsvereinbarungen?
Am Ende des Mediationsprozesses steht eine schriftliche Vereinbarung der Parteien. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt es sich in bestimmten Fällen, diese unter Hinzuziehung eines Fachanwaltes zu formulieren. Hierzu ein Zitat der ehemaligen Justizministerin Leutheusser Schnarrenberger: »Die Verbindlichkeit (von Mediationsvereinbarungen M.K.) obliegt vollständig der Vereinbarung der Parteien. Dies entspricht dem Charakter der außergerichtlichen Streitbeilegung. Wenn die Parteien es wünschen, können sie eine Mediationsvereinbarung für vollstreckbar erklären lassen.«

Was ist die Rolle des Mediators?
Der Mediator führt die Parteien durch ein von ihm strukturiertes Verfahren. Er ist verantwortlich für den Prozeß, nicht für den Inhalt. Er macht keine eigenen Lösungsvorschläge und enthält sich jeder Bewertung. Er ist zu Neutralität (Allparteilichkeit) und Verschwiegenheit verpflichtet. Auf Wunsch der Parteien hält er am Ende das Ergebnis in einer gemeinsamen Vereinbarung fest, die von allen unterschrieben wird.

Welche Ausbildung hat ein Mediator?
Derzeit ist »Mediator« (noch) kein geschützter Beruf. Das von der Bundesregierung 2013 verabschiedete Mediationsgesetz formuliert zwar gewisse Anforderungen, eine klare Regelung gibt es aber noch nicht. Derzeit werden Mediationsausbildungen vor allem von verschiedenen Berufsverbänden angeboten. Grundsätzlich sollte ein Mediator über ein abgeschlossenes Hochschulstudium und längere Berufserfahrung verfügen. Darüberhinaus sollte er eine spezifische Mediatonsausbildung von mindestens 120 Stunden absolviert haben.

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