MATTHIAS KRAEMER Download Mediationsvereinbarung
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Was Ist Mediation?

Viele Prozesse ließen sich vermeiden, wenn die Beteiligten miteinander besser kommunizieren würden. Aber ist ein Streit erstmal eskaliert, dann nimmt der Konflikt die Parteien gefangen und sie sind oft nicht mehr zum konstruktiven Gespräch miteinander in der Lage. Hier setzt das Verfahren der »Mediation« an. Der lateinische Begriff bedeutet »aussöhnende Vermittlung«.

Der Mediator führt die Konfliktparteien durch ein von ihm professionell strukturiertes Verfahren. Er bezieht zu den Inhalten selbst keine Stellung. Er ist zur Allparteilichkeit und Neutralität verpflichtet. Er stellt sich auf keine Seite. Er ist kein »Schiedsrichter«, der den Konflikt schlichtet. Die Verantwortung für die Erarbeitung einer Konfliktlösung liegt allein bei den Parteien. Die Kontrahenten regeln den Konflikt eigenständig und bewahren ihre Souveränität und Freiheit.

Grundsätze sind:
· Freiwilligkeit
· Vertraulichkeit
· Transparenz

Erzielte Vereinbarungen im Rahmen einer Mediation können auf Wunsch der Parteien verbindliche Rechtskraft erlangen. Seit 26. Juli 2012 ist das »Mediationsgesetz« in Kraft getreten und Mediation ist als ein eigenständiges Verfahren der Konfliktlösung offiziell anerkannt.

Kurzzeitmediation
Abhängig von Umfang und Intensität lassen sich viele Konflikte kurzzeitig regeln. Es genügt dann eine mehrstündige oder ganztägige Sitzung.


 
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